Satzung und Beirat

Das Deutsche Komponistenarchiv ist eine Teilinstitution des Europäischen Zentrums der Künste Hellerau. Als Gemeinschaftsprojekt mehrer Partner regelt die Archivsatzung Aufgaben, Arbeitsweise und Profil des Archivs. In ihr sind auch die Bedingungen für eine Aufnahme von Komponistennachlässen in das Archiv festgehalten. Ein Exemplar der Satzung kann bei Interesse angefordert werden.

Der Beirat des Deutschen Komponistenarchivs unterstützt die Arbeit des Archivs in beratender Form und bestimmt das Bestandsprofil, indem er insbesondere über die Aufnahme von Komponistennachlässen entscheidet.

Die Mitglieder des Beirates:

Prof. Harald Banter, Köln (Vorsitzender)
Deutscher Komponistenverband, Vorstandsmitglied
Prof. Dr. Michael Karbaum, München (stellv. Vors.)
ehem. Geschäftsführer der GEMA-Stiftung
Marion Demuth, Dresden
HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste,
Programmleitung Forschung, Wissenschaft und Archive
Margot Wallscheid, Bonn
Deutsches Musikinformationszentrum
des Deutschen Musikrats, Projektleitung
Dr. Joachim Jaenecke, Berlin
ehem. Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Wissenschaftlicher Referent der Generaldirektion
Thomas Kübler, Dresden
Dresdner Stadtarchiv, Amtsleiter

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